
Profitieren Sie von langjähriger neurologischer Erfahrung mit besonderem Schwerpunkt auf Multipler Sklerose und Erkrankungen der weißen Substanz, langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin sowie besonderer schmerzmedizinischer Qualifikation durch die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie.
Multiple Sklerose & Erkrankungen der weißen Substanz – einschließlich Zweitmeinungen und Einordnung unklarer MRT-Befunde
Chronische Schmerzen & Kopfschmerzen
Behandlung mit Botulinumtoxin – bei ausgewählten Kopfschmerzerkrankungen nach individueller ärztlicher Beurteilung sowie bei Bruxismus (Zähneknirschen und Zähnepressen)
Schlaganfallprävention und Schlaganfallnachsorge
Neurologische Beschwerden nach intensivmedizinischer Behandlung (Post-ICU)
Neurologisch-logopädische Komplex-Sprechstunde – fachübergreifende Beurteilung komplexer neurologischer Beschwerden mit Störungen von Sprache, Sprechen und Schlucken
Allgemeine neurologische Privatsprechstunde
Zeitnahe Terminvergabe
30 Minuten reservierte Arztzeit
Ausführliches ärztliches Gespräch
Sorgfältige neurologische Untersuchung und Einordnung
Sichtung und Bewertung vorhandener Vorbefunde und MRT-Aufnahmen
Verständliche Besprechung der Ergebnisse
Konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen
Die Beurteilung komplexer Krankheitsverläufe bei Multipler Sklerose sowie die sorgfältige Sichtung von MRT-Aufnahmen und umfangreichen Vorbefunden erfordern besondere Expertise und ausreichend Zeit.
Zweitmeinungen bei Multipler Sklerose bieten wir daher ausschließlich als Privatleistung an.
Wir erstellen neurologische Gutachten und fachärztliche Stellungnahmen für unterschiedliche Fragestellungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf verkehrsmedizinischen Gutachten und neurologischen Fragestellungen zur Fahreignung.
Auf Wunsch erstellen wir darüber hinaus Atteste, Bescheinigungen und zusätzliche Befundberichte oder stellen Kopien medizinischer Unterlagen zur Verfügung, sofern diese Leistungen nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind.
Unsere neurologische Privatsprechstunde steht Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern offen.
Auch als gesetzlich Versicherter können Sie die Privatsprechstunde als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung der privatärztlichen Leistungen erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).