
Bitte senden Sie uns Ihre Terminanfrage über das Terminanfrage-Formular auf unserer Website. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit einem möglichen Termin.
Bitte beachten Sie, dass das Absenden einer Anfrage noch keine verbindliche Terminvereinbarung darstellt. Sofern wir Ihnen einen Termin anbieten können, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Terminangebot.
Erst nach Ihrer Rückbestätigung ist der Termin verbindlich für Sie reserviert.
Termine können nicht per E-Mail vereinbart werden.
Rezeptanfragen sind für Personen möglich, die bereits bei uns in Behandlung sind. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Rezeptformular auf unserer Website.
Rezepte stellen wir in der Regel als elektronisches Rezept (E-Rezept) aus. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.
Bitte beachten Sie, dass Rezeptanfragen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Absage, möglichst mindestens 5 Werktage vor dem Termin. So ermöglichen Sie uns, den frei gewordenen Termin einer anderen Person anzubieten.
Bitte nutzen Sie für Ihre Absage ausschließlich unser Terminabsageformular auf der Website.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallvergütung gemäß § 615 BGB fällig.
Bereits vereinbarte Termine können wir leider nicht verschieben.
Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte über unser Terminabsage-Formular ab. Wenn Sie einen neuen Termin benötigen, können Sie anschließend über das Terminanfrage-Formular eine neue Anfrage stellen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer erneuten Terminanfrage kein Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin besteht.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallvergütung gemäß § 615 BGB fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagte Termine in der Regel nicht mehr an eine andere Person vergeben werden können.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird daher eine Ausfallvergütung gemäß § 615 BGB berechnet.
Bei Patientinnen und Patienten mit laufender neurologischer Therapie oder medizinisch notwendigen Verlaufskontrollen erfolgt die Terminplanung individuell durch unsere Praxis.
Bei akuten neurologischen Ausfällen (z. B. Lähmung, Sprachstörung, Bewusstseinsstörung) wenden Sie sich bitte umgehend an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder den Rettungsdienst (112).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ihr Team der Praxis für Neurologie